
Mitglied des Landtages (MdL) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes bzw. historisch eines der Länder des Deutschen Reichs (siehe Landtage der Weimarer Republik). „Landtagsabgeordneter“ ist eine weitere Bezeichnung. Die Abkürzung MdL wird als sogenannter Namenszusatz ohne Komma hin...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Landtages
(MdL) In allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer Wahl bestimmte Person, die für vier bzw. fünf Jahre das Volk des jeweiligen Bundeslandes parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist.
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